§ 1: DEFINITIONEN
- Vertraute Informationen: Alle technischen und geschäftlichen Informationen, die von einer Partei der anderen offengelegt werden
- Offenbarende Partei: Diejenige, die Informationen offenlegt
- Empfangende Partei: Diejenige, die Informationen erhält
§ 2: VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNG
Die empfangende Partei verpflichtet sich:
- Vertrauliche Informationen nicht an Dritte offenzulegen
- Informationen nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen
- Informationen mit angemessenem Schutz zu behandeln
- Diese Verpflichtung auch nach Vertragsbeedigung zu erfüllen
Dauer: [z.B. 3-5 Jahre nach Offenbarung]
§ 3: AUSNAHMEN
Vertraulichkeitspflicht gilt NICHT für Informationen, die:
- Öffentlich bekannt sind (nicht durch Verstoß)
- Vor Offenbarung bekannt waren (mit Dokumentation)
- Von Dritter unabhängig entwickelt wurden
- Rechtlich offengelegt werden müssen (Gericht, Behörde)
Hinweis: Bei rechtlich erforderlicher Offenbarung: Offenbarende Partei vorher benachrichtigen, soweit rechtlich möglich
§ 4: ZURÜCKGABE DER INFORMATIONEN
Nach Vertragsbeedigung:
- Alle Kopien müssen zurückgegeben oder vernichtet werden
- Vernichtung muss schriftlich bestätigt werden
- Ausnahme: Gesetzliche Aufbewahrungspflicht
§ 5: HAFTUNG
- Keine Garantie für Genauigkeit von Informationen
- Keine Lizenz gewährt, nur Prüfungszweck
- Keine Haftung für indirekte Schäden
§ 6: PERMITTED DISCLOSURES
Empfangende Partei darf Informationen offenbaren an:
- Erforderliche Offenbarung per Gericht/Behörde per BGB §203 - mit vorheriger Benachrichtigung
- Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater) unter eigener NDA
- Banken/Investoren bei Fundraising (unter NDA mit Geldgeber)
- Geschäftspartner zur Ausführung des Zwecks
§ 7: REMEDIES & DURCHSETZUNG
- Einstweilige Verfügung: Bruch verursacht irreparable Schäden - Klage per ZPO §940 möglich
- Schadensersatz: Ersatz für Geschäftsverlust per BGB §280
- Anwaltsgebühren: Bei erfolgreicher Klage trägt Gegenseite Gebühren
§ 8: LAUFZEIT & ÜBERLEBEN
- Gültigkeit: [3-5 Jahre] nach Unterzeichnung
- Überleben: Vertraulichkeitsverpflichtung überlebt um [2 Jahre]
- Handelsgeheimnis: Information als Geheimnis per EU-HS-Richtlinie 2016/943 geschützt solange geheim
§ 9: HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- Keine Garantie: Informationen "AS IS" ohne Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualitätsgarantie
- Keine Lizenz: NDA gewährt keine IP/Patent/Trademark-Lizenz - nur Prüfungszweck
- Keine Haftung: Nicht haftbar für indirekte Schäden (Gewinnverlust, Geschäftsunterbrechung)
§ 10: DISPUTE RESOLUTION
- Anwendbares Recht: ☐ Deutsches Recht (BGB) ☐ [US-Staat]
- Schiedsverfahren: Per DIS (Deutsche Institution für Schiedsverfahren) oder Gericht
- Salvatorisch: Ungültige Bestimmung lässt übrige Bestimmungen gültig
- Gesamtes Abkommen: Dies ist gesamtes Abkommen - ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen
UNTERSCHRIFTEN
Offenbarende Partei:
Unterschrift: ___________________ Name: ___________________
Empfangende Partei:
Unterschrift: ___________________ Name: ___________________
Ort, Datum: ___________________