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📋 Non-Disclosure Agreement (NDA)

Vertraulichkeitsvereinbarung für Deutschland & USA

§ 1: DEFINITIONEN

  • Vertraute Informationen: Alle technischen und geschäftlichen Informationen, die von einer Partei der anderen offengelegt werden
  • Offenbarende Partei: Diejenige, die Informationen offenlegt
  • Empfangende Partei: Diejenige, die Informationen erhält

§ 2: VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNG

Die empfangende Partei verpflichtet sich:

  • Vertrauliche Informationen nicht an Dritte offenzulegen
  • Informationen nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen
  • Informationen mit angemessenem Schutz zu behandeln
  • Diese Verpflichtung auch nach Vertragsbeedigung zu erfüllen

Dauer: [z.B. 3-5 Jahre nach Offenbarung]

§ 3: AUSNAHMEN

Vertraulichkeitspflicht gilt NICHT für Informationen, die:

  • Öffentlich bekannt sind (nicht durch Verstoß)
  • Vor Offenbarung bekannt waren (mit Dokumentation)
  • Von Dritter unabhängig entwickelt wurden
  • Rechtlich offengelegt werden müssen (Gericht, Behörde)
Hinweis: Bei rechtlich erforderlicher Offenbarung: Offenbarende Partei vorher benachrichtigen, soweit rechtlich möglich

§ 4: ZURÜCKGABE DER INFORMATIONEN

Nach Vertragsbeedigung:

  • Alle Kopien müssen zurückgegeben oder vernichtet werden
  • Vernichtung muss schriftlich bestätigt werden
  • Ausnahme: Gesetzliche Aufbewahrungspflicht

§ 5: HAFTUNG

  • Keine Garantie für Genauigkeit von Informationen
  • Keine Lizenz gewährt, nur Prüfungszweck
  • Keine Haftung für indirekte Schäden

§ 6: PERMITTED DISCLOSURES

Empfangende Partei darf Informationen offenbaren an:

  • Erforderliche Offenbarung per Gericht/Behörde per BGB §203 - mit vorheriger Benachrichtigung
  • Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater) unter eigener NDA
  • Banken/Investoren bei Fundraising (unter NDA mit Geldgeber)
  • Geschäftspartner zur Ausführung des Zwecks

§ 7: REMEDIES & DURCHSETZUNG

  • Einstweilige Verfügung: Bruch verursacht irreparable Schäden - Klage per ZPO §940 möglich
  • Schadensersatz: Ersatz für Geschäftsverlust per BGB §280
  • Anwaltsgebühren: Bei erfolgreicher Klage trägt Gegenseite Gebühren

§ 8: LAUFZEIT & ÜBERLEBEN

  • Gültigkeit: [3-5 Jahre] nach Unterzeichnung
  • Überleben: Vertraulichkeitsverpflichtung überlebt um [2 Jahre]
  • Handelsgeheimnis: Information als Geheimnis per EU-HS-Richtlinie 2016/943 geschützt solange geheim

§ 9: HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  • Keine Garantie: Informationen "AS IS" ohne Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualitätsgarantie
  • Keine Lizenz: NDA gewährt keine IP/Patent/Trademark-Lizenz - nur Prüfungszweck
  • Keine Haftung: Nicht haftbar für indirekte Schäden (Gewinnverlust, Geschäftsunterbrechung)

§ 10: DISPUTE RESOLUTION

  • Anwendbares Recht: ☐ Deutsches Recht (BGB) ☐ [US-Staat]
  • Schiedsverfahren: Per DIS (Deutsche Institution für Schiedsverfahren) oder Gericht
  • Salvatorisch: Ungültige Bestimmung lässt übrige Bestimmungen gültig
  • Gesamtes Abkommen: Dies ist gesamtes Abkommen - ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen

UNTERSCHRIFTEN

Offenbarende Partei:

Unterschrift: ___________________     Name: ___________________

Empfangende Partei:

Unterschrift: ___________________     Name: ___________________

Ort, Datum: ___________________