§ 1: VERTRAGSPARTEIEN
- Offenbarende Partei (Disclosing Party): [Name]
- Empfangende Partei (Receiving Party): [Name]
- Vertragstyp: Unilateral NDA (eine Partei offenbart, andere empfängt)
§ 2: DEFINITION VON VERTRALICHEN INFORMATIONEN
- Vertrauliche Information: Alle nicht-öffentlichen Informationen, die offenbaret werden, einschließlich:
- Geschäftsgeheimnisse, Geschäftspläne, Finanzinformationen
- Technische Daten, Quellcode, Algorithmen, Architektur
- Kundenlisten, Lieferantenlisten, Preisstrukturen
- Patentanmeldungen, Forschungsergebnisse
- Know-how, Strategien, Verhandlungspositionen
- Markierung: Sollte als "CONFIDENTIAL" gekennzeichnet sein (aber nicht erforderlich)
§ 3: AUSNAHMEN VON VERTRAULICHKEIT
- Public Domain: Information, die öffentlich bekannt ist (nicht durch Empfänger)
- Prior Knowledge: Information, die Empfänger vor Offenbarung hatte (mit Beweis)
- Independent Development: Unabhängig von Offenbarung entwickelt (mit Dokumentation)
- Third-Party Received: Von Dritten ohne Verpflichtung erhalten
- Legal Requirement: Offenlegung gesetzlich erzwungen (mit Vorwarnung, wenn möglich)
§ 4: GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNGEN
EMPFÄNGER VERPFLICHTET SICH ZU:
- Vertrauliche Informationen nur zum Zweck dieser Vereinbarung nutzen
- Informationen nicht ohne schriftliche Genehmigung an Dritte weitergeben
- Zugriff auf Mitarbeiter begrenzen (need-to-know basis)
- Angemessene physische, elektronische & prozessuale Sicherheitsmaßnahmen treffen
- Mindestens so sorgfältig wie eigene vertrauliche Informationen behandeln
§ 5: ERLAUBTE WEITERGABEN
- Subcontractors: Mit Zustimmung unter derselben Geheimhaltung
- Anwälte: Für rechtliche Beratung (Anwaltsgeheimnis schützt)
- Berater: Mit Zustimmung unter NDA
- Government Agencies: Nur bei Rechtsverpflichtung (mit Vorwarnung)
§ 6: DAUER DER GEHEIMHALTUNG
- Standard-Dauer: [5 / 7 / 10] Jahre ab Offenbarung
- Für Geschäftsgeheimnisse: So lange wie Geheimnis besteht (kann unbegrenzt sein)
- Nach Vertragsende: Verpflichtung bleibt auch nach Ende des Hauptvertrags bestehen
§ 7: RETURN/DESTRUCTION VON INFORMATIONEN
- Rückgabe: Bei Anfrage oder Vertragsende alle physischen Kopien zurückgeben
- Digitale Löschung: Alle elektronischen Kopien sicher löschen oder zerstören
- Beweisdokumentation: Zertifikat der Vernichtung bereitstellen
- Ausnahmen:
- Eine Archivkopie für Compliance/Audit-Zwecke behalten (unter Geheimhaltung)
- Alle Backup-Kopien gelöscht innerhalb 90 Tage
§ 8: INJUNCTIVE RELIEF & NOTWENDIGKEIT VON SCHADENSERSATZ
KRITISCH für Enforcement:
- Injunction: Empfänger stimmt zu, dass Verletzung irreparable Schäden verursacht (Geldersatz reicht nicht)
- Einstweiliger Rechtsschutz: Offenbarende Partei kann einstweilige Verfügung beantragen (ohne Kaution)
- Keine Verzicht: Anspruch auf Schadensersatz ist unabhängig von injunctive relief
§ 9: NO LICENSE/ENGAGEMENT
- Keine Lizenz: Offenbarung gewährt keine Lizenz oder Nutzungsrecht
- Keine Verpflichtung: Nicht verpflichtet, Geschäftsbeziehung einzugehen
- Keine Partnerschaft: Beziehung ist rein vertraulich
§ 10: DATENSCHUTZ (GDPR)
- Personendaten: Wenn offenbarte Informationen Personendaten enthalten, gilt GDPR Art. 28
- DPA erforderlich: Separate Data Processing Agreement nach GDPR
- Data Subject Rights: Empfänger respektiert Rechte Betroffener (Art. 15-22)
§ 11: HAFTUNG & DISCLAIMER
- NO WARRANTY: Informationen werden AS-IS bereitgestellt
- Accuracy: Keine Garantie für Genauigkeit, Vollständigkeit
- Liability: Offenbarer haftet nicht für Schäden durch Informationen
§ 12: CONFIDENTIALITY VS. LEGAL OBLIGATION
- Court Order: Wenn Gericht Offenlegung erzwingt, muss Empfänger:
- Offenbarer so früh wie möglich benachrichtigen
- Der Partei Zeit geben, Injunction zu beantragen
- Nur Informationen offenlegen, die legal erzwungen werden
§ 13: LAUFZEIT & KÜNDIGUNG
- Gültig ab: Unterzeichnung
- Laufzeit: [z.B. "1 Jahr mit automatischer Verlängerung"]
- Kündigung: Jederzeit mit 30 Tage Ankündigung
- Nach Kündigung: Geheimhaltungsverpflichtungen bleiben (für [5] Jahre)
§ 14: ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
- Anwendbares Recht: Bundesrepublik Deutschland (BGB)
- Gerichtsstand: Gerichte am Sitz der Offenbarer (oder Berlin)
- Severability: Ungültige Klauseln beeinflussen nicht restlichen Vertrag
UNTERSCHRIFTEN
Offenbarer:
Name: ___________________ Unterschrift: ___________________ Datum: ___________
Empfänger:
Name: ___________________ Unterschrift: ___________________ Datum: ___________