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Erweiterte Vertraulichkeitsvereinbarung

Umfassende NDA mit Injunctive Relief & Cleanup-Anforderungen

§ 1: VERTRAGSPARTEIEN

  • Offenbarende Partei (Disclosing Party): [Name]
  • Empfangende Partei (Receiving Party): [Name]
  • Vertragstyp: Unilateral NDA (eine Partei offenbart, andere empfängt)

§ 2: DEFINITION VON VERTRALICHEN INFORMATIONEN

  • Vertrauliche Information: Alle nicht-öffentlichen Informationen, die offenbaret werden, einschließlich:
    • Geschäftsgeheimnisse, Geschäftspläne, Finanzinformationen
    • Technische Daten, Quellcode, Algorithmen, Architektur
    • Kundenlisten, Lieferantenlisten, Preisstrukturen
    • Patentanmeldungen, Forschungsergebnisse
    • Know-how, Strategien, Verhandlungspositionen
  • Markierung: Sollte als "CONFIDENTIAL" gekennzeichnet sein (aber nicht erforderlich)

§ 3: AUSNAHMEN VON VERTRAULICHKEIT

  • Public Domain: Information, die öffentlich bekannt ist (nicht durch Empfänger)
  • Prior Knowledge: Information, die Empfänger vor Offenbarung hatte (mit Beweis)
  • Independent Development: Unabhängig von Offenbarung entwickelt (mit Dokumentation)
  • Third-Party Received: Von Dritten ohne Verpflichtung erhalten
  • Legal Requirement: Offenlegung gesetzlich erzwungen (mit Vorwarnung, wenn möglich)

§ 4: GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNGEN

EMPFÄNGER VERPFLICHTET SICH ZU:
  • Vertrauliche Informationen nur zum Zweck dieser Vereinbarung nutzen
  • Informationen nicht ohne schriftliche Genehmigung an Dritte weitergeben
  • Zugriff auf Mitarbeiter begrenzen (need-to-know basis)
  • Angemessene physische, elektronische & prozessuale Sicherheitsmaßnahmen treffen
  • Mindestens so sorgfältig wie eigene vertrauliche Informationen behandeln

§ 5: ERLAUBTE WEITERGABEN

  • Subcontractors: Mit Zustimmung unter derselben Geheimhaltung
  • Anwälte: Für rechtliche Beratung (Anwaltsgeheimnis schützt)
  • Berater: Mit Zustimmung unter NDA
  • Government Agencies: Nur bei Rechtsverpflichtung (mit Vorwarnung)

§ 6: DAUER DER GEHEIMHALTUNG

  • Standard-Dauer: [5 / 7 / 10] Jahre ab Offenbarung
  • Für Geschäftsgeheimnisse: So lange wie Geheimnis besteht (kann unbegrenzt sein)
  • Nach Vertragsende: Verpflichtung bleibt auch nach Ende des Hauptvertrags bestehen

§ 7: RETURN/DESTRUCTION VON INFORMATIONEN

  • Rückgabe: Bei Anfrage oder Vertragsende alle physischen Kopien zurückgeben
  • Digitale Löschung: Alle elektronischen Kopien sicher löschen oder zerstören
  • Beweisdokumentation: Zertifikat der Vernichtung bereitstellen
  • Ausnahmen:
    • Eine Archivkopie für Compliance/Audit-Zwecke behalten (unter Geheimhaltung)
    • Alle Backup-Kopien gelöscht innerhalb 90 Tage

§ 8: INJUNCTIVE RELIEF & NOTWENDIGKEIT VON SCHADENSERSATZ

KRITISCH für Enforcement:
  • Injunction: Empfänger stimmt zu, dass Verletzung irreparable Schäden verursacht (Geldersatz reicht nicht)
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Offenbarende Partei kann einstweilige Verfügung beantragen (ohne Kaution)
  • Keine Verzicht: Anspruch auf Schadensersatz ist unabhängig von injunctive relief

§ 9: NO LICENSE/ENGAGEMENT

  • Keine Lizenz: Offenbarung gewährt keine Lizenz oder Nutzungsrecht
  • Keine Verpflichtung: Nicht verpflichtet, Geschäftsbeziehung einzugehen
  • Keine Partnerschaft: Beziehung ist rein vertraulich

§ 10: DATENSCHUTZ (GDPR)

  • Personendaten: Wenn offenbarte Informationen Personendaten enthalten, gilt GDPR Art. 28
  • DPA erforderlich: Separate Data Processing Agreement nach GDPR
  • Data Subject Rights: Empfänger respektiert Rechte Betroffener (Art. 15-22)

§ 11: HAFTUNG & DISCLAIMER

  • NO WARRANTY: Informationen werden AS-IS bereitgestellt
  • Accuracy: Keine Garantie für Genauigkeit, Vollständigkeit
  • Liability: Offenbarer haftet nicht für Schäden durch Informationen

§ 12: CONFIDENTIALITY VS. LEGAL OBLIGATION

  • Court Order: Wenn Gericht Offenlegung erzwingt, muss Empfänger:
    • Offenbarer so früh wie möglich benachrichtigen
    • Der Partei Zeit geben, Injunction zu beantragen
    • Nur Informationen offenlegen, die legal erzwungen werden

§ 13: LAUFZEIT & KÜNDIGUNG

  • Gültig ab: Unterzeichnung
  • Laufzeit: [z.B. "1 Jahr mit automatischer Verlängerung"]
  • Kündigung: Jederzeit mit 30 Tage Ankündigung
  • Nach Kündigung: Geheimhaltungsverpflichtungen bleiben (für [5] Jahre)

§ 14: ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND

  • Anwendbares Recht: Bundesrepublik Deutschland (BGB)
  • Gerichtsstand: Gerichte am Sitz der Offenbarer (oder Berlin)
  • Severability: Ungültige Klauseln beeinflussen nicht restlichen Vertrag

UNTERSCHRIFTEN

Offenbarer:

Name: ___________________     Unterschrift: ___________________     Datum: ___________

Empfänger:

Name: ___________________     Unterschrift: ___________________     Datum: ___________