POST-COVID ESSENTIAL: Diese Klausel ist seit 2020 KRITISCH für alle Verträge. Definiert, was Anbieter entschuldigt, wenn externe Ereignisse Leistung verhindern.
§ 1: DEFINITION FORCE MAJEURE
Force Majeure Ereignisse sind unvorhersehbare, externe Ereignisse außerhalb vernünftiger Kontrolle beider Parteien:
- ✓ Naturkatastrophen (Erdbeben, Tsunami, Überschwemmung, Sturm)
- ✓ Pandemien/Epidemien (COVID-19, Influenza)
- ✓ Kriege, Terrorismus, politische Unruhen, Militäraktionen
- ✓ Streiks, Lockouts, Arbeitskampfmaßnahmen
- ✓ Government Actions (Embargo, Sanktionen, Lockdowns)
- ✓ Infrastruktur-Ausfälle (Stromausfälle, Internet-Backbone-Fehler)
- ✓ Cyber-Attacken (DDoS auf ISP-Level, nicht einzelne Server)
- ✓ Supply Chain Disruptions (Rohstoffe nicht verfügbar)
§ 2: AUSGESCHLOSSENE EREIGNISSE (NICHT FORCE MAJEURE)
- ❌ Finanzielle Schwierigkeiten oder Insolvenz
- ❌ Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbestimmungen
- ❌ Verfügbarkeit von Arbeitskräften (normal)
- ❌ Einzelne Serverausfälle (gehört zum Business Risk)
- ❌ Supplier Ausfälle (sollten Alternativen haben)
- ❌ Kostensteigerungen oder Marktveränderungen
- ❌ Änderungen in Gesetzen/Regulierung (vorhersehbar)
§ 3: NOTIFICATION & MITIGATION
- SOFORTIGE BENACHRICHTIGUNG: Betroffene Partei muss anderen Party informieren
- Zeitpunkt: Innerhalb 24 Stunden nach Eintritt des Ereignisses
- Methode: E-Mail + Telefon (bei kritischen Fällen)
- Inhalt: Beschreibung des Ereignisses, erwartete Dauer, Auswirkung auf Leistung
- ZUMUTBARE MASSNAHMEN: Betroffene Partei muss angemessene Anstrengungen unternehmen
- Technische Workarounds implementieren
- Alternative Lieferanten/Resources identifizieren
- Remote Work/Alternativen prüfen
- KEINE ANGEMESSENEN KOSTEN: Aber nicht unbegrenzt kostspielig
§ 4: AUSSETZUNG VON VERPFLICHTUNGEN
- Leistungsverzug: Kein Verzug, wenn Force Majeure Leistung verhindert
- Termination: Lieferpflichten verschieben sich, bis Force Majeure endet
- Penalties/SLA Credits: Entfallen während Force Majeure
- ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG: Normalerweise NICHT ausgesetzt (Kunde zahlt immer noch)
§ 5: DAUER DER SUSPENSION
- Normalfall: Leistung wird fortgesetzt, sobald Force Majeure endet
- Prolongierte Unterbrechung:
- Nach [30/60/90] Tagen kann jede Partei kündigen
- Mit [15-Tage] Kündigungsfrist
- Ohne Strafe oder Entschädigungspflicht
- Nach Kündig: Abrechnung erfolgt pro-rata
§ 6: PANDEMIE/EPIDEMIE SPEZIFISCH (COVID-LESSONS)
POST-COVID CLARIFICATION:
- Lockdowns: Definitiv Force Majeure (Government Action)
- Supply Chain: Wenn Lockdown Materialverfügbarkeit blockiert = Force Majeure
- Remote Work: Normalerweise NICHT Force Majeure (Remote Work ist Standard seit 2020)
- Grenzschließungen: Bei internationalen Lieferketten = Force Majeure
- Krankmeldungen: Normale Krankheit = NICHT Force Majeure (selbst während Pandemie)
§ 7: CYBER-ATTACKEN & ISP-AUSFÄLLE
- DDoS ISP-Level: JA = Force Majeure (außerhalb Kontrolle)
- Targeted DDoS auf unsere Server: NEIN = Geschäftsrisiko (sollten mitigiert sein)
- Globales Internet Backbone Failure: JA = Force Majeure
- Ransomware Attack: NEIN = Sicherheitsversagen (nicht Force Majeure)
§ 8: KEINE EINSEITIGE ANSPRÜCHE
- BEIDE PARTEIEN: Force Majeure schützt beide (symmetrisch)
- NICHT SELEKTIV: Anbieter kann nicht selektiv welche Ereignisse als FM anerkennen
- GUTE TREUE: Beide Seiten müssen in guter Treue arbeiten
§ 9: LAUFZEIT DER BEFREIUNG
- Beginn: Sobald Force Majeure eintritt (nicht bei Ankündigung)
- Ende: Sobald Hindernis behoben ist & Leistung wieder möglich
- DOKUMENTATION: Betroffene Partei muss Auswirkungen dokumentieren
§ 10: BESTIMMTE RICHTLINIE (EU-SPEZIFISCH)
- Anwendbares Recht: Bundesrepublik Deutschland (BGB §275)
- EU Perspective: BGH akzeptiert umfangreiche Force Majeure Definition
- Regulierung: Konform mit GDPR Art. 82 (Ausnahmen für unbeherrschbare Ereignisse)
§ 11: EXCLUSION CLAUSE EXAMPLE
"Force Majeure: Keine Partei haftet für Nichterfüllung von Vertragspflichten wegen unvorhersehbarer, externer Ereignisse (Pandemie, Krieg, Naturkatastrophe, Streik, Government Action), die vernünftigerweise nicht kontrolliert werden können. Betroffene Partei muss sofort benachrichtigen und zumutbare Massnahmen treffen. Nach 60 Tagen kann jede Partei kündigen. Zahlungspflicht nicht ausgesetzt."